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Leistungen
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Mit der Einlösung des Autos beim Strassenverkehrsamt beginnt Ihre Versicherungsdeckung.
Muss ich im Schadenfall zu einer bestimmten Garage?
Nein. Bei uns haben Sie freie Garagenwahl.
Bei welcher Bonusstufe starte ich?
Wir kennen keine Bonusstufen. Sie profitieren bei uns ab Vertragsbeginn von einer Fix-Prämie - und sollte mal was passiere, werden Sie nicht 1 Franken hochgestuft.
Weshalb habe ich noch keinen Brief mit meinen Vertragsunterlagen erhalten?
Alle erforderlichen Unterlagen, wie die Police Vertragsunterlagen und Prämienrechnungen erhalten Sie als pdf. Datei via Email. Sollten Sie doch mal die Unterlagen nicht finden, kontaktieren Sie uns und wir senden Ihnen umgehend die Dokumente zu.
Das bedeutet für Sie eine Menge Effizienz und attraktive Preise – und keinen unnötigen Papierkram.
Wie hoch ist mein Selbstbehalt?
Haftpflicht: In der Haftpflicht gilt ein Selbstbehalt von 0 CHF – ausser bei Lenkern unter 25 Jahren. Dort beträgt der Selbstbehalt 1’000 CHF.
Teilkasko: Der Selbstbehalt bei Teilkasko ist 0 CHF.
Vollkasko: Hier gilt ein Selbstbehalt 1’000 CHF.
Sind meine LED / Xenon Lichter versichert?
Ja. Alle Glasteile, inklusive Xenon und LED sind im Teilkasko- / Vollkaskopaket bereits mitversichert.
Kann ich meine mitgeführten Sachen mitversichern?
Im Vollkaskopaket sind mitgeführte Sachen im Wert von 3’000 CHF bereits mitversichert.
Was bedeutet der Grobfahrlässigkeitsschutz?
Falls Sie grobfahrlässig einen Schaden mit ihrem Auto verursachen (z.Bsp. ein Rotlicht übersehen, oder ein Stoppschild missachten), werden keine Leistungen gekürzt. Übriges in allen unseren Versicherungspaketen ist der Grobfahrlässigkeitsschutz bereits enthalten.
Ist Pannenhilfe / Assistance bereits mitversichert?
Nein. Dies können Sie zu den Versicherungspaketen optional mitversichern.
Was bedeutet der Nutzungsausfall?
Bei einem Kaskoereignis (z.Bsp. Bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug) erhalten Sie für die Rück- / Weiterreise eine Gutschrift bis zu 1’000 CHF in der Schweiz / 2’500 CHF in Europa. Diese dient z. Bsp. für die Miete eins Ersatzfahrzeuge, die Kosten einer Übernachtung sowie andere durch den Ausfall des Fahrzeug oder infolge eines Führerausweisentzugs entstandene Aufwendungen.