06/05/2020, by Emir Muminović
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, eine neue Autoversicherung abzuschliessen,
gibt es
verschiedene Möglichkeiten Ihren alten Vertrag zu kündigen. Neben der normalen
Kündigung zum
Ablauf des Vertrages gibt es auch verschiedene Gründe, um ausserordentlich vor Ende
der
Laufzeit zu kündigen.
Normale Kündigung per Ablauf
Die Laufzeiten für Autoversicherung betragen in der Regel mehrere Jahre. Bei der
ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Meist endet das
Versicherungsjahr am 31. Dezember. Bei unterjährigen Versicherungen kann dies ein
anderer
Monat sein, den Sie selbst festgelegt haben. Den Vertragsablauf finden Sie in Ihrer
Police.
Die ausserordentliche Kündigung Ihrer Autoversicherung
Zusätzlich zur normalen Kündigung gibt es ausserdem die ausserordentliche Kündigung.
Das
bedeutet, dass Sie Ihre Autoversicherung ausserhalb der ordentlichen Fristen
kündigen
können. Dazu sind folgende Optionen vorhanden:
Halterwechsel / Verkauf Ihres Autos
Beim Verkauf Ihres Fahrzeuges, können Sie Ihr Fahrzeugausweis beim
Strassenverkehrsamt
ungültig stempeln lassen. Anschliessend erhält Ihre Versicherung eine
Ausserverkehrs-Meldung. Allfällig zu viel bezahlte Prämien erhalten Sie
zurückerstattet.
Fahrzeugwechsel
Wenn Sie Ihr Auto wechseln und ein neues anmelden, so können Sie ebenfalls den
Versicherungsanbieter ändern. Hierbei gibt es keine Fristen. Sie müssen lediglich
den
Fahrzeugausweis des alten Fahrzeuges abmelden und für Ihr neues Auto den
Versicherungsnachweis der neuen Versicherung aktivieren.
Prämienerhöhung oder Vertragsänderungen
Falls Ihre bisherige Versicherung die Prämien erhöht, haben Sie das Recht,
ausserordentlich
zu kündigen. Das gilt auch, wenn nur ein Teil Ihrer Prämie davon betroffen ist –
beispielsweise die Prämie für das Vollkasko. Die Kündigung muss spätestens am
letzten Tag
des Versicherungsjahres bei Ihrer Versicherung eintreffen. Übrigens: Dasselbe
Kündigungsrecht steht Ihnen auch bei Änderungen der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen zu.
Schadensfall
Im Schadenfall haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss
in der
Regel innert 14 Tagen nach der Auszahlung vom Schaden erfolgen. Die «zu viel
bezahlte»
Jahresprämie wird Ihnen zurückerstattet.
Hinweis: Kündigen Sie im Schadenfall Ihre Versicherung während des ersten Jahres
nach
Vertragsabschluss oder bei einem Totalschadens im ersten Jahr, hat die bisherige
Versicherung Anrecht auf die Versicherungsprämien für die gesamte laufende
Vertragsperiode.